Job-Sharing-Angebote
Kurzbeschreibung der Maßnahme
Nach Angaben des Unternehmensmonitors Familienfreundlichkeit vom Bundesfamilienministerium ist Job-Sharing als Teilzeitmodell in Unternehmen immer stärker verbreitet: Waren es 2003 9,1 Prozent aller Unternehmen, sind es inzwischen schon 20,4 Prozent der Unternehmen, die dieses Modell anbieten. Beim Job-Sharing (Arbeitsplatzteilung) teilen sich zwei oder mehr Arbeitnehmer/innen als Gemeinschaft mindestens einen Arbeitsplatz. Die Partner/innen einer Gruppe können dabei ihre Arbeitszeit individuell festlegen. Die Arbeitskräfte, die sich einen Vollzeitarbeitsplatz teilen, sind gemeinsam für die Erfüllung der Arbeitsaufgabe verantwortlich und können sich (je nach Arbeitsvertrag) wechselseitig bei Krankheit oder Urlaub vertreten.
Für die Arbeitnehmer/innen besteht der Vorteil darin, dass sie die Arbeitszeit und -dauer individuell gestalten können. Daher ist Job-Sharing gerade für Männer und Frauen in der Familenphase interessant. Aber auch für den Arbeitgeber ist Arbeitsplatzteilung attraktiv, denn das Wissen, das sonst beim Ausscheiden einer Arbeitskraft verloren ginge, bleibt im Unternehmen. In einem Job-Sharing-Modell sind beide Mitarbeiter/innen zudem jederzeit in der Lage, die Arbeit der jeweils anderen fortzusetzen. Die Aufteilung der Arbeitszeit gewährleistet, dass immer eine Person mit detaillierter Fachkenntnis vor Ort ist. Job-Sharing ist sowohl im operativen Schichtbereich als auch auf Führungsebenen möglich.
Die Schwierigkeit beim Job-Sharing-Modell liegt darin, dass es eines größeren Kommunikations- und Informationsaufwands bedarf. Ein weiterer kritischer Punkt ist die Neubesetzung, wenn eine Person der Gruppe geht, da die Zusammenarbeit zwischen Jobsharern auch von einem Sympathiefaktor bestimmt wird.
Durchführung
- Die gesetzlichen Grundlagen regelt das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) unter § 13: "Arbeitgeber und Arbeitnehmer können vereinbaren, dass mehrere Arbeitnehmer sich die Arbeitszeit an einem Arbeitsplatz teilen (Arbeitsplatzteilung)", heißt es in Absatz 1. Es gibt allerdings keinen rechtlichen Anspruch auf Job-Sharing.
- Job-Sharing können Sie anbieten, wenn zwei Mitarbeiter/innen – auch vorübergehend – ihre Arbeitszeit reduzieren möchten oder die Arbeitsabläufe zweier halber Stellen in einer Abteilung neu organisiert werden sollen. Sie können auch einen Stellenumfang von über 100 Prozent auf zwei oder mehr Mitarbeiter/innen verteilen.
- Stimmen Sie die Arbeitsverträge mit der vereinbarten Aufteilung der Arbeitszeit mit den Beschäftigten ab (z.B. 50:50 oder 60:40).
- Legen Sie gemeinsam mit den Beschäftigten Lage und Dauer der Arbeitszeit fest (z.B. wechselnde wöchentliche oder monatliche Rhythmen) sowie Vertretungspflichten – je nach Tarifvertrag kann ein Job-Sharing-Partner zur Vertretung verpflichtet werden.
- Ob eine Person die andere im Fall einer vorübergehenden oder dauerhaften Verhinderung vertreten muss, kommt auf die für den einzelnen Vertretungsfall geschlossene Vereinbarung (§ 13 Abs. 1 TzBfG) an. Die Vertretungspflicht kann auch vorab für den Fall eines dringenden betrieblichen Erfordernisses vereinbart werden; dann ist der Arbeitnehmer zur Vertretung nur verpflichtet, soweit sie ihm im Einzelfall zumutbar ist. (Quelle: Job-Sharing: Teilzeitmodell mit Potenzial - Hrsg. WILA-arbeitsmarkt; s.u.).
- Job-Sharer sollten zusammen ein Arbeitszeitkonzept erstellen und es dem Arbeitgeber vorlegen.
- Beim Job-Sharing brauchen die Partner/innen ein gutes Planungs- und Organisationsvermögen, eine ähnliche Qualifizierung und sie müssen gut zusammen arbeiten können.
- Beziehen Sie bei der Einführung von neuen familienfreundlichen Arbeitszeitmodellen die Beteiligten im Betrieb ein: Geschäftsführung, Personalleitung, Beschäftigtenvertretung und die Beschäftigten selbst.
Ziele der Maßnahme
- Bindung junger hoch qualifizierter Beschäftigter an das Unternehmen während der Familiengründungsphase durch Schaffung von mehr Teilzeitarbeitsplätzen.
- Gewinnung neuer Zielgruppen - besonders die Generationen Y und Z, die mehr Zeit für Familie und Freizeit möchten.
- Durch Job-Sharing entsteht eine Synergie der Arbeitnehmer/innen und dadurch doppelte Kompetenz.
- Kapazitätssteigerung, wenn das Arbeitsaufkommen sich erhöht.
- Arbeitsplatzteilung bietet eine bessere Möglichkeit, ausgefallene Arbeitnehmer/innen zu vertreten.
- Job-Sharing ist eine gute Möglichkeit für multikulturelle Teams, die sich gegenseitig ergänzen.
- Erhöhte Arbeitgeberattraktivität: Durch ein Job-Sharing-Angebot heben Sie sich - gerade für Frauen - deutlich von anderen Unternehmen am Arbeitsmarkt ab.
Zielgruppen
- (hochqualifizierte) Mütter und Väter
- Führungskräfte
- Angehörige der Generation Y und Z, die Alternativen zu Vollzeit-Arbeitsplätzen suchen
- Mitarbeiter/innen, die in Altersteilzeit gehen und ihr KnowHow an ihre Nachfolger/innen weitergeben
- Multikulturelle Teams
Beispiel aus der Unternehmenspraxis
- Job-Sharing braucht Teamgeist
Interview über die Voraussetzungen für und Erfahrungen beim Job-Sharing in der Firma delta Marktforschung GmbH
Weiterführende Informationen im Internet (externe Links)
- www.tandemploy.com
Als Unternehmen können Sie auf diesem Portal teilbare Jobs in der Jobbörse ausschreiben und Menschen finden, die sich als Tandem anbieten. - Job-Sharing: Teilzeitmodell mit Potenzial
hrsg. vom Wissenschaftladen Bonn e.V. - Onlineleitfaden "Initiative Familienbewusste Arbeitszeiten": Jobsharing
Die Initiative "Familienbewusste Arbeitszeiten" will Arbeitgeber motivieren und unterstützen, mehr Arbeitszeitmodelle anzubieten, die flexibel und familienfreundlich sind.