Initiative neue Qualitär der Arbeit

Kooperationen mit Kindertagesstätten oder Familienzentren

Belegplätze: Betreuungsmöglichkeit für Kinder von Mitarbeiter/innen - nicht nur in Notfällen

Kurzbeschreibung der Maßnahme

Für kleine und mittlere Unternehmen, die keine eigenen Möglichkeiten der Kinderbetreuung schaffen können oder möchten, bietet es sich an, eine Kooperation mit einer nahegelegenen Kindertagesstätte oder auch einem Familienzentrum einzugehen. Durch die finanzielle Beteiligung an bereits bestehenden Kindertageseinrichtungen kann sich ein Unternehmen vertraglich festzulegende Belegplätze für Mitarbeiterkinder sichern.

Sie können entweder feste Belegplätze anmieten oder auch eine Betreuungsmöglichkeit für Kinder von Mitarbeiter/innen in Notfällen sichern. Als Gegenleistung können Sie der Kindertagesstätte finanzielle Unterstützung anbieten, entweder einen Zuschuss zu Investitionskosten pro Betreuungsplatz, einen monatlichen oder jährlichen Anteil an den Betriebs- und Personalkosten oder Sach- und Geldspenden für neue Möbel oder Spielgeräte. Eine andere ideelle Form der Unterstützung könnte sein, "Werkstatt"-Nachmittage für die Kinder in Ihrer Ausbildungswerkstatt durchzuführen. Über den Leistungsumfang treffen Sie eine vertragliche Vereinbarung.

Der Vorteil bei dieser Kooperationslösung ist, dass sie weniger kostenintensiv ist als der Betrieb einer eigenen Kindertageseinrichtung. Gerade für kleine und mittlere Unternehmen mit geringem Betreuungsbedarf ist das die geeignetere Lösung.

Durchführung

Ziele der Maßnahme

Zielgruppen

Beispiel aus der Unternehmenspraxis

Weiterführende Informationen im Netz