Kooperationen mit Kindertagesstätten oder Familienzentren
Kurzbeschreibung der Maßnahme
Für kleine und mittlere Unternehmen, die keine eigenen Möglichkeiten der Kinderbetreuung schaffen können oder möchten, bietet es sich an, eine Kooperation mit einer nahegelegenen Kindertagesstätte oder auch einem Familienzentrum einzugehen. Durch die finanzielle Beteiligung an bereits bestehenden Kindertageseinrichtungen kann sich ein Unternehmen vertraglich festzulegende Belegplätze für Mitarbeiterkinder sichern.
Sie können entweder feste Belegplätze anmieten oder auch eine Betreuungsmöglichkeit für Kinder von Mitarbeiter/innen in Notfällen sichern. Als Gegenleistung können Sie der Kindertagesstätte finanzielle Unterstützung anbieten, entweder einen Zuschuss zu Investitionskosten pro Betreuungsplatz, einen monatlichen oder jährlichen Anteil an den Betriebs- und Personalkosten oder Sach- und Geldspenden für neue Möbel oder Spielgeräte. Eine andere ideelle Form der Unterstützung könnte sein, "Werkstatt"-Nachmittage für die Kinder in Ihrer Ausbildungswerkstatt durchzuführen. Über den Leistungsumfang treffen Sie eine vertragliche Vereinbarung.
Der Vorteil bei dieser Kooperationslösung ist, dass sie weniger kostenintensiv ist als der Betrieb einer eigenen Kindertageseinrichtung. Gerade für kleine und mittlere Unternehmen mit geringem Betreuungsbedarf ist das die geeignetere Lösung.
Durchführung
- Ermitteln Sie zunächst den Bedarf an Plätzen für die Kinderbetreuung oder Notfallbetreungsplätzen in Ihrem Unternehmen.
- Kontaktieren Sie Träger von Kindertageseinrichtungen und loten Sie gemeinsam die Möglichkeiten der Kooperation aus, bzw. stellen Sie Ihre Anforderungen dar (zum Beispiel erweiterte Öffnungszeiten) und lassen Sie sich Angebote unterbreiten.
- Halten Sie Ihre Vereinbarungen in einem Vertrag fest. Ein Muster für einen solchen Vertrag finden Sie im Anhang der Broschüre "Unternehmen Kinderbetreuung" (s.u.).
- Informieren Sie Ihre MitarbeiterInnen über das Angebot.
- Nutzen Sie die Kooperation, um in der Presse auf Ihre familienfreundlichen Arbeitsbedingungen aufmerksam zu machen.
Ziele der Maßnahme
- Durch den Erwerb von Belegungsrechten für Betreuungsplätze zu bestimmten Zeiten, die an die besonderen betrieblichen Erfordernisse angepasst sind, ermöglichen Sie den Beschäftigten und ihren Kindern ein verlässliches Betreuungsarrangement und leisten einen erheblichen Beitrag zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie.
Zielgruppen
- Weibliche und männliche Beschäftige mit Kindern
- Weibliche und männliche Beschäftige mit Kinderwunsch
Beispiel aus der Unternehmenspraxis
- Kooperation mit einem Familienzentrum
Die Firma Brasseler am Standort Lemgo reservierte 5 Betreuungsplätze für Mitarbeiterkinder in der nahegelegenen KiTa
Weiterführende Informationen im Netz
- Unternehmen Kinderbetreuung - Praxisleitfaden für die betriebliche Kinderbetreuung
Verschiedene Modelle betrieblich unterstützter Kinderbetreuung werden dargestellt und mit anschaulichen Praxisbeispielen illustriert