Betriebliche Kinderbetreuung: Großtagespflegestelle
Kurzbeschreibung der Maßnahme
Eine Großtagespflegestelle ist eine Form der Kindertagesbetreuung, bei der mehrere Tagespflegepersonen zusammen arbeiten und ihre Tageskinder in gemeinsamen Räumlichkeiten betreuen. In der Regel werden dazu spezielle Räumlichkeiten angemietet bzw. eingerichtet. Für Unternehmen kann das auch der Aus-/Umbau ungenutzter Räumlichkeiten sein. Wenn die Anzahl der gleichzeitig anwesenden Kinder nicht höher als neun liegt, reichen zwei Betreuungskräfte. Wenn in der Großtagespflegestelle mehr als neun Kinder betreut werden, muss mindestens eine/r der Betreuungskräfte eine pädagogische Fachkraft sein.
Vorteile der Kindertagespflege bzw. Großtagespflegestelle
- Hohe Bedarfsgerechtigkeit (tages- oder stundenweise, Berücksichtigung von Elternwünschen)
- Zeitliche Flexibilität - Unabhängig von offiziellen Öffnungszeiten können individuelle Betreuungszeiten auch frühmorgens, in den Abendstunden oder an Wochenenden ermöglicht werden.
- Örtliche Nähe
- Kleine Gruppen und eine familienähnliche Struktur
Durchführung
- Bedarfsanalyse Wie groß sind der bestehende und der zu erwartende Betreuungsbedarf (Zahl und Alter der zu betreuenden Kinder, gewünschte Art der Betreuung, gewünschter Ort der Betreuung, gewünschte Betreuungszeiten)? Wenn es nicht genügend Kinder von Beschäftigten gibt, können Sie die Einrichtung auch für externe Kinder öffnen. Beispiel für einen Fragebogen zur Bedarfsanalyse s.u.)
- Klären Sie zusammen mit dem für Sie zuständigen Jugendamt die rechtlichen Grundlagen und lassen Sie sich dort auch beraten.
- Beteiligen Sie die Beschäftigten und den Betriebsrat in einem gemeinsamen Projekt Kinderbetreuung.
- Klären Sie Finanzierung und Fördermöglichkeiten. Schöpfen Sie Zuschüsse zu Ihrem Vorhaben ab.
- Suchen Sie nun nach Räumlichkeiten und Personal. Wenn Sie die betriebliche Kinderbetreuung im Unternehmen selbst organisieren wollen, sollten Sie eine geeignete Immobilie suchen oder geeignete Räumlichkeiten zur Verfügung stellen. Die Räumlichkeiten müssen im Hinblick auf die geplante (Um-)Nutzung geprüft und eventuell genehmigt werden.
- Dann stellen Sie beim Jugendamt einen Antrag auf Betriebserlaubnis nach § 45 SGB VIII. Dabei wird geprüft, ob Sie die vorgeschriebenen Qualitätsstandards erfüllen hinsichtlich der Anzahl der Betreuungsplätze, der Gruppenstruktur, der Ausstattung der Räume und der Eignung des Betreuungspersonals.
- Konzipieren Sie nun ein Anmeldeverfahren für die Betreuungsplätze. Legen sie fest, unter welchen Voraussetzungen die Plätze belegt und nachbesetzt werden können.
- Zeigen Sie nach der Eröffnung dauerhaft auf Ihrer Unternehmenshomepage, dass Ihr Unternehmen eine Kinderbetreuung anbietet. Zeigen Sie auch in der örtlichen Presse Präsenz, indem Sie sie beispielsweise zur Eröffnung einladen. So zeigen Sie die Familienfreundlichkeit Ihres Unternehmens nach außen.
Ziele der Maßnahme
- Bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf
- Schnellerer Wiedereinstieg aus der Elternzeit
- Nähe der Kinderbetreuung zum Arbeitsplatz
- Ans Unternehmen angepasste Öffnungszeiten
- Verbesserung des familienfreundlichen Images des Unternehmens
Zielgruppen
- Eltern und potenzielle Eltern im Unternehmen
- Eltern und potenzielle Eltern unter den Bewerberinnen und Bewerbern
Beispiel aus der Unternehmenspraxis
Kindertagesstätte Little POSts bei POS Tuning Udo Voßhenrich GmbH & Co. KG
- PowerPoint-Präsentation zur Kindertagesstätte Little POSts bei POS Tuning
Dateigröße: 1662 KB
- Flyer der Kinderbetreuung Little POSts bei POS Tuning
Dateigröße: 471 KB
- Fragebogen zur Bedarfsanalyse zum Download
Dateigröße: 362 KB
Mehr Informationen dazu finden Sie in diesen Broschüren:
- Online-Publikation: www.familienfreundliche-industrie.de
Familienfreundliche Unternehmen in der Metall- und Elektroindustrie - Best Practice Beispiele - Förderprogramm "Betriebliche Kinderbetreuung"
Im Rahmen des Unternehmensprogramms fördert das Bundesfamilienministerium mit dem Programm "Betriebliche Kinderbetreuung" die Einrichtung neuer Betreuungsgruppen für Mitarbeiterkinder bis zum vollendeten dritten Lebensjahr - Unternehmen Kinderbetreuung
Ausführlicher Praxisleitfaden für die betriebliche Kinderbetreuung; Hrsg. Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend